Mit der Einführung der E-Rechnungsverordnung und der bevorstehenden gesetzlichen Änderungen durch das Wachstumschancengesetz ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen nicht nur auf die neue Art der Rechnungsstellung achten, sondern auch die Konsequenzen im Bereich der Mehrwertsteuer berücksichtigen. Der Vorsteuerabzug ist dabei besonders relevant, denn er wird Unternehmen nur gewährt, wenn sie sich an die ordnungsgemäße Einhaltung von der E-Rechnungen halten. Wer sich also nicht an die Pflicht für digitale Rechnungen hält, bekommt die Vorsteuer nicht erstattet. Welche finanziellen Konsequenzen damit einhergehen, erörtern wir in diesem Artikel.
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Bei Nichteinhaltung der Pflicht für digitale Rechnungen: Verlust des Vorsteuerabzugs
Der Vorsteuerabzug erlaubt es Unternehmen, die Mehrwertsteuer, die sie auf eingekaufte Waren und Dienstleistungen zahlen, von der Umsatzsteuerschuld abzuziehen. Fehlt jedoch eine ordnungsgemäße Rechnung, die den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes entspricht, kann der Vorsteuerabzug nicht geltend gemacht werden. Dies bedeutet, dass die gezahlte Vorsteuer nicht erstattet wird, was die Steuerlast des Unternehmens erhöht.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung:
- Verlust des Vorsteuerabzugs: Ohne eine ordnungsgemäße E-Rechnung nach § 14 UStG-E kann der Vorsteuerabzug nicht geltend gemacht werden.
- Bußgelder: Unternehmen, die sich nicht an die neuen Vorgaben halten, riskieren außerdem Bußgelder.
- Effizienzverlust: Wer sich nicht an die neuen Vorgaben anpasst, riskiert somit Verluste.
- Rechtliche Streitigkeiten: Fehlende Konformität kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
- Verschlechterte Geschäftsbeziehungen: Unternehmen könnten darüber hinaus als weniger zuverlässig angesehen werden.
- Ausschluss von öffentlichen Aufträgen: Unternehmen könnten außerdem von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
- Verwaltungsaufwand und Kostensteigerungen: Die manuelle Verarbeitung von nicht konformen Rechnungen führt zu höherem Aufwand und damit zu zusätzlichen Kosten.
Rechner zur Berechnung des Vorsteuerabzugs
Um die Auswirkungen des Verlusts des Vorsteuerabzugs zu verdeutlichen, haben wir einen Rechner entwickelt, der den Unterschied zwischen der Vorsteuer und der Umsatzsteuer berechnet und außerdem den zu zahlenden Betrag an das Finanzamt ermittelt. Der Rechner berücksichtigt dabei die beiden gängigen Mehrwertsteuersätze von 19 % und 7 %. Aus Vereinfachungsgründen wird ein Beispiel mit gemischten Steuersätzen nicht dargestellt.
Vorsteuerabzug: Verlust berechnen
Um den Vorsteuerabzug zu berechnen, wird die Mehrwertsteuer auf Einkäufe (Vorsteuer) mit der Mehrwertsteuer auf Verkäufe (Umsatzsteuer) verglichen.
Vorsteuerabzug: Fallbeispiele für verschiedene Branchen
Der Vorsteuerabzug ist für viele Branchen relevant, da er die Steuerlast reduziert und darüber hinaus die finanzielle Planung erleichtert. Dehalb zeigen wir im Folgenden einige realistische Fallbeispiele für verschiedene Branchen, die verdeutlichen, wie sich der Verlust des Vorsteuerabzugs auswirken kann.
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1. Großhändler
Beispiel:
- Einkauf: Ein Großhändler kauft Waren im Wert von 500.000 Euro (exkl. MwSt.). Die Vorsteuer beträgt 95.000 Euro (bei 19% MwSt.).
- Verkauf: Diese Waren werden für 650.000 Euro (exkl. MwSt.) weiterverkauft. Die Umsatzsteuer beträgt 123.500 Euro (bei 19% MwSt.).
- Vorsteuerabzug: Der Vorsteuerabzug beträgt 123.500 Euro - 95.000 Euro = 28.500 Euro (= Zahllast an das Finanzamt).
Ohne den Vorsteuerabzug müsste das Unternehmen die gesamte Umsatzsteuer in Höhe von 123.500 Euro zahlen, was die Marge um etwa 63 % reduzieren würde.
2. Hersteller
Beispiel:
- Einkauf: Ein produzierendes Unternehmen kauft Rohmaterialien und Komponenten im Wert von 1.000.000 Euro (exkl. MwSt.). Die Vorsteuer beträgt 190.000 Euro (bei 19% MwSt.).
- Verkauf: Die hergestellten Produkte werden für 1.500.000 Euro (exkl. MwSt.) verkauft. Die Umsatzsteuer beträgt 285.000 Euro (bei 19% MwSt.).
- Vorsteuerabzug: Der Vorsteuerabzug beträgt 285.000 Euro - 190.000 Euro = 95.000 Euro (= Zahllast an das Finanzamt).
Ohne den Vorsteuerabzug müsste das Unternehmen die gesamte Umsatzsteuer in Höhe von 285.000 Euro zahlen, was die Kostenstruktur erheblich belasten und die Marge um 38 % reduzieren würde.
3. B2B-Dienstleister
Beispiel:
- Einkauf: Ein B2B-Dienstleister erbringt Dienstleistungen und kauft Softwarelizenzen und Ausrüstung im Wert von 200.000 Euro (exkl. MwSt.). Die Vorsteuer beträgt dabei 38.000 Euro (bei 19% MwSt.).
- Verkauf: Die Dienstleistungen werden für 400.000 Euro (exkl. MwSt.) angeboten. Die Umsatzsteuer beträgt 76.000 Euro (bei 19% MwSt.).
- Vorsteuerabzug: Der Vorsteuerabzug beträgt 76.000 Euro - 38.000 Euro = 38.000 Euro (= Zahllast an das Finanzamt).
Ohne den Vorsteuerabzug müsste das Unternehmen die gesamte Umsatzsteuer in Höhe von 76.000 Euro zahlen, was die Profitabilität um 19 % reduzieren würde.
4. Bauunternehmen
Beispiel:
- Einkauf: Ein Bauunternehmen kauft Baumaterialien und Subunternehmerleistungen im Wert von 2.000.000 Euro (exkl. MwSt.). Die Vorsteuer beträgt 380.000 Euro (bei 19% MwSt.).
- Verkauf: Das fertige Bauprojekt wird für 3.000.000 Euro (exkl. MwSt.) verkauft. Die Umsatzsteuer beträgt 570.000 Euro (bei 19% MwSt.).
- Vorsteuerabzug: Der Vorsteuerabzug beträgt 570.000 Euro - 380.000 Euro = 190.000 Euro.
Ohne den Vorsteuerabzug müsste das Unternehmen die gesamte Umsatzsteuer in Höhe von 570.000 Euro zahlen, was die Projektkosten erheblich erhöhen und die Marge um 38% reduzieren würde.
5. Technologieunternehmen
Beispiel:
- Einkauf: Ein Technologieunternehmen investiert in Ausrüstung und Software im Wert von 800.000 Euro (exkl. MwSt.). Die Vorsteuer beträgt 152.000 Euro (bei 19% MwSt.).
- Verkauf: Die Technologieprodukte und -dienstleistungen werden für 1.200.000 Euro (exkl. MwSt.) verkauft. Die Umsatzsteuer beträgt 228.000 Euro (bei 19% MwSt.).
- Vorsteuerabzug: Der Vorsteuerabzug beträgt 228.000 Euro - 152.000 Euro = 76.000 Euro.
Ohne den Vorsteuerabzug müsste das Unternehmen die gesamte Umsatzsteuer in Höhe von 228.000 Euro zahlen, was die Investitionskosten erheblich erhöhen und die Marge um 38 % reduzieren würde.
Erhebliche finanzielle Verluste bei Nichteinhaltung der Pflicht für digitale Rechnungen
Es wird deutlich: Der Verlust des Vorsteuerabzugs durch nicht konforme Rechnungen kann erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vorzubereiten und sicherzustellen, dass alle Rechnungen den Vorgaben entsprechen.