Zu erkennen ist ein ein Bein und ein Arm eines Mannes, der ein Gewicht gebt. Hier lässt sich der Bezug zum Artikel herstellen, denn es geht darum, die Umstellung der PDF-Rechnung auf die E-Rechnung zu stemmen.

Von PDF zu E-Rechnung: Gemeinsam mit Skalice die Umstellung stemmen

Was ist eine PDF-Rechnung?

Eine PDF-Rechnung ist eine Rechnung, die im Portable Document Format (PDF) erstellt und gespeichert wird. Das Format bietet mehrere Vorteile:

  • Standardisiert und Plattformunabhängig
  • Unveränderlichkeit
  • Professionelles Layout
  • Einfache Archivierung und Wiederauffindbarkeit
  • Elektronische Signaturen

PDF-Rechnungen werden häufig per E-Mail versendet oder über spezielle Rechnungsportale bereitgestellt. Sie enthalten alle üblichen Rechnungsdetails, wie Absender- und Empfängerinformationen, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, detaillierte Auflistung der erbrachten Leistungen oder gelieferten Produkte, Betrag und Zahlungsbedingungen sowie Steuerinformationen (falls zutreffend).

 

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Ist eine PDF-Rechnung genauso gültig wie eine Papierrechnung?

Ja, eine PDF-Rechnung ist genauso gültig wie eine Papierrechnung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gültigkeit von PDF-Rechnungen hängt von den gesetzlichen Anforderungen und Best Practices ab, die in vielen Ländern inzwischen elektronische Rechnungen anerkennen. Dazu gehören folgende Aspekte:

  • Echtheit der Herkunft: Die Identität des Rechnungsausstellers muss gewährleistet sein. Dies kann durch digitale Signaturen, E-Mail-Verifizierungen oder den Einsatz sicherer Übertragungsprotokolle erfolgen.
  • Unversehrtheit des Inhalts: Der Inhalt der Rechnung darf nach der Erstellung nicht mehr veränderbar sein. Dies wird oft durch digitale Signaturen oder andere Sicherheitsmaßnahmen erreicht.
  • Lesbarkeit: Die Rechnung muss für die gesamte gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsdauer (z.B. 10 Jahre in Deutschland) lesbar sein.
  • Steuerliche Anforderungen: Die PDF-Rechnung muss alle erforderlichen Angaben enthalten, die auch auf einer Papierrechnung vorhanden sein müssen, wie z.B.:

 

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • Entgelt und im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
  • Anzuwendender Steuersatz und den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag

 

Seit dem 1. Juli 2011 werden in Deutschland elektronische Rechnungen, einschließlich PDF-Rechnungen, steuerlich anerkannt, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist nicht mehr erforderlich, dass elektronische Rechnungen mit einer digitalen Signatur versehen sind oder über ein spezielles elektronisches Datenaustauschverfahren (EDI) versendet werden. Dies ermöglichte das Steuervereinfachungsgesetz 2011.

 

Aber Vorsicht!

Ab 2025 tritt das Wachstumschancengesetz in Kraft, das die verpflichtende Nutzung von elektronischen Rechnungen vorschreibt. Dies bedeutet, dass alle Rechnungen in einem strukturierten, elektronischen Format vorliegen müssen, um den Anforderungen zu entsprechen und die Vorteile der automatisierten Verarbeitung voll auszuschöpfen. Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig auf diese Umstellung vorbereiten und sicherstellen, dass ihre Systeme und Prozesse den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

 

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Ist eine PDF-Rechnung gleichwertig einer E-Rechnung?

Eine PDF-Rechnung und eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) haben viele Gemeinsamkeiten, doch sie sind nicht gleichwertig, insbesondere in Hinblick auf die zukünftigen gesetzlichen Anforderungen. Beide Rechnungsarten werden elektronisch erstellt und versendet und müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleisten. Jedoch unterscheiden sie sich wesentlich in ihrer Struktur und der Art und Weise der Verarbeitung.

Eine PDF-Rechnung ist ein visuelles Dokument, das wie eine gedruckte Rechnung aussieht. Sie kann unstrukturierte oder semi-strukturierte Daten enthalten, was bedeutet, dass die Informationen für Menschen leicht lesbar sind, aber nicht unbedingt für Maschinen ohne zusätzliche Verarbeitung. Dies erfordert oft manuelle Eingriffe, wie das Auslesen und Eingeben von Daten in Buchhaltungssysteme, was fehleranfällig und zeitaufwendig sein kann.

Im Gegensatz dazu ist eine E-Rechnung eine strukturierte elektronische Rechnung, die in einem standardisierten Format vorliegt (z.B. XML, ZUGFeRD, XRechnung). Diese Formate sind maschinenlesbar und ermöglichen eine automatische Verarbeitung durch Buchhaltungs- und ERP-Systeme, was die Effizienz erhöht und Fehler reduziert. E-Rechnungen bieten somit erhebliche Vorteile in der Automatisierung und Integration in digitale Systeme. Während PDF-Rechnungen weiterhin in kleineren Unternehmen verbreitet sind und in Situationen genutzt werden, in denen der Empfänger keine automatisierte Verarbeitung benötigt, sind E-Rechnungen zunehmend in großen Unternehmen und im öffentlichen Sektor im Einsatz. Diese ermöglichen eine nahtlose Integration in ERP-Systeme und fördern die Effizienz und Genauigkeit im Rechnungswesen.

Mit der Einführung des Wachstumschancengesetzes wird die Nutzung von E-Rechnungen für bestimmte Transaktionen ab 2025 verpflichtend. Dies bedeutet, dass alle Rechnungen in einem strukturierten, elektronischen Format vorliegen müssen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Das Gesetz zielt darauf ab, die Effizienz und Transparenz im Rechnungswesen zu erhöhen und die Digitalisierung der Geschäftsprozesse weiter voranzutreiben. Daher, obwohl PDF-Rechnungen und E-Rechnungen ähnliche Zwecke erfüllen, bietet die E-Rechnung durch ihre strukturierte und standardisierte Form erhebliche Vorteile.

 

Pflicht zur elektronischen Rechnung ab 2025

Ab dem 01. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Diese Maßnahme betrifft den nationalen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen (Business-to-Government, B2G). Auf europäischer Ebene legt die Richtlinie 2014/55/EU bereits fest, dass öffentliche Auftraggeber E-Rechnungen empfangen und verarbeiten müssen. Diese Vorgabe ist bereits in Kraft und betrifft den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen innerhalb der EU.

Der grenzüberschreitende Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen innerhalb der EU (Business-to-Business, B2B) ist derzeit noch nicht allgemein verpflichtend zur Nutzung von E-Rechnungen. Allerdings plant die EU-Kommission Maßnahmen zur Förderung der E-Rechnung im B2B-Bereich, um die Effizienz und Transparenz zu steigern und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Digitalisierung der Geschäftsprozesse weiter voranzutreiben und die Steuerhinterziehung zu reduzieren.

 

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Auf einen Blick:

  • Deutschland ab 2025: Pflicht, E-Rechnungen zu empfangen (B2G).
  • Deutschland aktuell: Pflicht, E-Rechnungen an öffentliche Institutionen zu verschicken (B2G).
  • EU: Pflicht für öffentliche Auftraggeber, E-Rechnungen zu empfangen (B2G).
  • Zukünftige Pläne der EU: Förderung der E-Rechnung im B2B-Bereich, jedoch noch keine allgemeine Verpflichtung.

Gründe für die Einführung der E-Rechnungspflicht:

  • Automatisierung und Effizienz: E-Rechnungen ermöglichen eine automatische Verarbeitung, was Zeit und Kosten spart und Fehler reduziert.
  • Transparenz und Nachverfolgbarkeit: Standardisierte Formate verbessern die Nachverfolgbarkeit von Transaktionen und erleichtern die Bekämpfung von Steuerbetrug.
  • Harmonisierung und Interoperabilität: Einheitliche Standards fördern die Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen und Ländern.
  • Umweltschutz: Reduzierter Papierverbrauch trägt zum Umweltschutz bei.
  • Digitalisierung: Unterstützt die allgemeine Digitalisierung von Geschäftsprozessen und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.

 

Was bedeutet das für Sie?

Mit der Einführung der E-Rechnungspflicht ab 2025 wird die Nutzung von E-Rechnungen mindestens für die Eingangsrechnung verpflichtend, was zu effizienteren und transparenteren Geschäftsprozessen führt. Sie sollten sich rechtzeitig auf diese Umstellung vorbereiten, um die Vorteile voll ausschöpfen zu können.

Wir unterstützen Sie bei der Einführung geeigneter Software und beantworten Ihre Fragen bezüglich der Umstellung auf E-Rechnungen. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihr Unternehmen den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht wird und die Vorteile der digitalen Rechnungsverarbeitung voll ausschöpfen kann.

 

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